Grundsätzlich zu unterscheiden sind Bildungsmedien, die durch die staatliche Lernmittelfreiheit bezahlt werden, und solche, die nicht darüber bezahlt werden. Dies ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Oft müssen sich auch die Eltern am Schulbuchkauf beteiligen.
Schulbuchausschreibung über den Buchhandel
Die Materialien, die unter die Lernmittelfreiheit fallen, kauft in der Regel der Schulträger, nachdem die einzelnen Schulen ihm den konkreten Bedarf an digitalen oder gedruckten Büchern gemeldet haben.
Träger der öffentlichen Schulen sind – je nach Schulart – beispielsweise die Kreise oder die Kommunen. Darüber hinaus gibt es private Schulen, die zum Beispiel von Stiftungen, Wirtschaftsunternehmen oder Privatpersonen getragen werden.
Die Schulträger kaufen die benötigten Schulbücher direkt beim Buchhandel oder sind – ab einem bestimmten Wert – verpflichtet, den Auftrag europaweit für den Buchhandel auszuschreiben. Wegen der Buchpreisbindung geben aber alle Buchhandlungen das gleiche Angebot ab, sodass der Zuschlag dann ausgelost wird.